Partikelfiltrierende Halbmaske
Partikelfiltrierende Halbmasken (englisch: filtering face piece, FFP), bei uns auch oft Staubmaske genannt, schützen je nach Ausführung vor dem Einatmen von wässrigen oder öligen Aerosolen und Partikel (Staub, Bakterien, Viren)
Staubmasken sind nach ÖNORM EN 149 CE gekennzeichnet
Kennzeichnung:
FFP 1
Für nicht-toxische und nicht-fibrogene Stäube; maximale Konzentration bis zum 4- fachen der Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration
FFP 2
Schutzwirkung mindestens 95 %; für gesundheitsschädliche Stäube, Nebel und Rauche; Filter für feste und flüssige Partikel; gegen schädliche Stoffe, deren Konzentration bis zum 10-fachen der Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration reicht.
FFP 3
Mindestens 99 %; Schutz vor giftigen Stoffen sowie vor Tröpfchenaerosolen, krebserzeugenden Stoffen, radioaktiven Stoffen, Enzymen, Mikroorganismen (Viren, Bakterien, Pilzen und deren Sporen); gegen schädliche Stoffe, deren Konzentration bis zum 30-fachen der Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration reicht
Zusatzkennzeichnung
S | feste Aerosole Partikel |
SL | wässrige und ölige Aerosole und Partikel |
V | mit Ausatemventil und den Atemwiderstand zu verringern |